Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Friedhofszwang, d.h. eine Erdbestattung ist ausschließlich auf Friedhöfen möglich. Eine Beerdigung des Sarges auf privatem Grund ist nicht zulässig.
Die Trauerfeier findet i. d. R. unmittelbar vor der Beisetzung statt.
Auf dem Friedhof stehen unterschiedliche Grabstellen zur Auswahl:
Erdreihengrab
Diese Grabstellen werden vom Friedhof „der Reihe nach“ vergeben. Das Nutzungsrecht endet in Berlin/Brandenburg nach 20 Jahren und ist nicht verlängerbar.
Erdwahlstellen
Diese Grabplätze gibt es als Einzel-, Doppel- und Familiengrabstellen. Sie sind frei wählbar, das Nutzungsrecht an der Stelle kann verlängert werden und je nach ausgewählter Stelle sind weitere Beisetzungen auf dem Grabplatz möglich.
Anonyme Erdbeisetzung
Diese Art der Beisetzung gibt es nicht auf allen Friedhöfen und die Ausführungen der unterschiedlichen Friedhöfe sind vielfältig. Gern informieren wir Sie über die Möglichkeiten auf dem Friedhof Ihrer Wahl.